Grundfähigkeitsversicherung
Eine Grundfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Risiken beim Verlust von grundlegenden Fähigkeiten, wie z.B. Sehen oder Gehen. Stellen Sie sich nur einmal vor, dass allgemeine Fähigkeiten des alltäglichen Lebens verloren gehen! Zunächst sieht man sich neuen Herausforderungen gegenüber und muss eventuell gewisse Dinge und Fähigkeiten neu erlernen. Das kostet viel Zeit und vor allem viel Geld. Zum Schutz vor solchen Situationen bietet sich eine Grundfähigkeits-Zusatzversicherung gerade auch als günstigere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung an.
 
Eine Beeinträchtigung der Grundfähigkeiten liegt vor, wenn die versicherte Person mindestens 12 Monate ununterbrochen nicht in der Lage ist (oder sein wird), mindestens eine der im Grundfähigkeitenkatalog A oder drei der im Grundfähigkeitenkatalog B beschriebenen Aktivitäten durchzuführen. Allerdings können die Kataloge je nach Versicherungsgesellschaft voneinander abweichen. Eine Beeinträchtigung liegt auch dann vor, wenn die gesetzliche oder private Pflegeversicherung der versicherten Person mindestens 4 Pflegepunkte anerkennt.
 

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