Gesetzliche Leistungen FAQ
Erwerbsminderungsrente, ein anderes Mal vielleicht!
Durch die Rentenreform zum 01.01.2001 wurde für alle Neurentner, sprich die Menschen die nach dem 01.01.1961 geboren sind, die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch gestrichen.

Dies hat zur Folge, dass der erlernte Beruf beim gesetzlichen Invaliditätsschutz keine Rolle mehr spielt. Kann der Versicherte mindestens 6 Stunden pro Tag irgendeine andere Tätigkeit ausüben, bekommt er gar keine Erwerbsminderungsrente. Es ist der Rentenkasse „für eine andere Tätigkeit“ völlig egal, ob freie Stellen für diese Tätigkeit überhaupt auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind oder ob der „angeschlagene“ Arbeitnehmer diesen Arbeitsplatz bekommt.

Daraus resultiert, dass auch qualifizierte Arbeitnehmer, wenn sie noch in einem anderen Beruf erwerbsfähig sind, auf einfachste Tätigkeiten verwiesen werden können.
Somit würden sie trotz Berufsunfähigkeit nicht einmal mehr Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse bekommen. Immer weniger Menschen haben dadurch Anspruch auf die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.

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