Gesetzliche Leistungen FAQ
Erwerbsminderungsrente, ein anderes Mal vielleicht!
Durch die Rentenreform zum 01.01.2001 wurde für alle Neurentner, sprich die Menschen die nach dem 01.01.1961 geboren sind, die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch gestrichen.
Dies hat zur Folge, dass der erlernte Beruf beim gesetzlichen Invaliditätsschutz keine Rolle mehr spielt. Kann der Versicherte mindestens 6 Stunden pro Tag irgendeine andere Tätigkeit ausüben, bekommt er gar keine Erwerbsminderungsrente. Es ist der Rentenkasse „für eine andere Tätigkeit“ völlig egal, ob freie Stellen für diese Tätigkeit überhaupt auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind oder ob der „angeschlagene“ Arbeitnehmer diesen Arbeitsplatz bekommt.
Daraus resultiert, dass auch qualifizierte Arbeitnehmer, wenn sie noch in einem anderen Beruf erwerbsfähig sind, auf einfachste Tätigkeiten verwiesen werden können.
Somit würden sie trotz Berufsunfähigkeit nicht einmal mehr Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse bekommen. Immer weniger Menschen haben dadurch Anspruch auf die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.
- Anfängerpech
Wer in oder nach seiner Berufsausbildung berufsunfähig wird, erhält häufig noch nicht einmal die gesetzliche EMR. Voraussetzung hierfür ist, dass nach der Ausbildung mindestens fünf Jahre gearbeitet wurde und davon wiederum 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt wurden.
Sollte die Erwerbsminderung in Folge eines Arbeitsunfalls eintreten, gilt diese Regelung nicht.
Außer den Berufsanfängern gehen auch Männer und Frauen, die für mehrere Jahre aus dem Beruf aussteigen und keine Pflichtbeiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen leer aus. Nicht relevant für die Pflichtbeitragszeit sind jedoch folgende Dinge:
bis zu drei Jahren Babypause, Wehr- und Zivildienstzeit, sowie Zeiten in denen Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen wurde.
- Rentenabschlag
Bei der Altersrente sowie auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es bei einem vorzeitigen Beginn hohe Abschläge. Sinn der Abschläge ist es, die verlängerten Rentenbezugszeiten auszugleichen. Bei einem Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr bedeutet das eine Rentenkürzung um 10,8%. Sollte die Rente erst nach dem 63. Lebensjahr beginnen, gibt es keinen Abschlag mehr.
Hatte man bei einem frühzeitigen gesetzlichen Rentenbezug jeglicher Art mit den üblichen Abschlägen zu tun, werden diese auch auf spätere Alters- oder Hinterbliebenenrenten übertragen.
- Renteninformation
Die Renteninformation des Rentenversicherungsträgers gibt Auskunft darüber, wie hoch die persönliche Rentenanwartschaft auf eine gesetzliche EMR tatsächlich sein kann.
Hieraus ergeben sich neben Informationen zu den bereits erworbenen Rentenanwartschaften auch Prognosen (keine Gewissheit!), wie sich die Altersrente bis zum Renteneintrittsalter entwickeln könnte. Im Falle der Renteninformation werden immer noch Prognosen für Rentensteigerungssätze von 1,5 % und 2,5 % pro Jahr gemacht, obwohl man in den letzten Jahren ständig von so genannten „Nullrunden“ gesprochen hat.
- Wann, wie viel und wie lange
Grundsätzlich wird die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EMR) für vorläufig drei Jahre mit Beginn des siebten Monats nach Beginn der Erwerbsminderung gezahlt.
Arbeitnehmer erhalten in der Regel in den ersten sechs Wochen die gesetzlich geregelte Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach greift das niedrigere Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenversicherung.
Privat Krankenversicherte sind gut beraten, wenn sie vorsorglich für diesen Fall eine ausreichende Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben.
Die Erwerbsminderungsrente (auch Zeitrente genannt), wird normalerweise auf drei Jahre befristet gezahlt. Im Anschluss an die drei Jahre erfolgt eine Überprüfung des Leistungsanspruchs und sollte die Rente daraufhin weitere sechs Jahre (insgesamt neun Jahre) gezahlt werden, wird sie zur Dauerrente.
Mit erreichen des Rentenalters wird die EMR eingestellt und durch die übliche Altersrente ersetzt, welche allerdings auf demselben niedrigen Niveau wie die Erwerbsminderungsrente ist. Das bedeutet auch fürs Alter eine andauernde Versorgungslücke!