Private Pflegeversicherung
Bei einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften spricht man von drei Pflegestufen. Diese sind aber nicht mit denen der gesetzlichen Pflege identisch.
Je nach Gesellschaft arbeitet man nach einem, in den Versicherungsbedingungen festgelegten Punktekatalog, nachdem je nach Pflegestufe prozentual die versicherte Rente ausgezahlt wird. Sowohl der Punktekatalog, als auch die prozentuale Einstufung der Leistungspflicht kann variieren!
Für die private Pflegestufe 1 müssen wenigstens 3 von 6 möglichen Punkten erfüllt sein. Ist dies der Fall, bekommt man 40 % der versicherten Pflegerente.
In der zweiten Stufe müssen mindestens 4 Punkte zu treffen, damit man 70 % der versicherten Rente bekommt.
Um die volle versicherte Rente der dritten Pflegestufe in Anspruch zu nehmen müssen alle 6 Punkte erfüllt sein bei der privaten Pflegeversicherung.
Mit einer privaten Pflegerente schützen Sie sich und ihre Familie vor finanziellen Belastungen im Alter.
Die Leistungen der Pflegeversicherung können nur bezogen werden, wenn aufgrund von Krankheit oder Behinderung für eine Dauer von mindestens sechs Monaten ein erheblicher Hilfebedarf bei „regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen“, bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht.
Im Einzelnen sind die Verrichtungen wie folgt definiert:
- Körperpflege: Duschen, Waschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Wasserlassen, Stuhlgang
- Ernährung: mundgerechtes Zubereiten, Aufnahme der Nahrung
- Mobilität: selbstständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppen steigen
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Waschen der Kleidung