Gesetzliche Absicherung
Pflegestufe 1 (Erhebliche Pflegebedürftigkeit):
In Pflegestufe 1 benötigen die betroffenen Menschen mindestens einmal täglich Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen.

Pflegestufe 2 (Schwere Pflegebedürftigkeit):
In Pflegestufe 2 benötigen die betroffenen Menschen mindestens dreimal täglich Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen.

Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedüftigkeit):
In Pflegestufe 3 benötigen die betroffenen Menschen täglich rund um die Uhr Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen.

 

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