Grundfähigkeitenkatalog
Katalog A:

  • Sehen: Die versicherte Person hat auf beiden Augen die Sehkraft vollständig verloren.
  • Sprechen: Die Fähigkeit zu Sprechen ging aufgrund körperlicher Ursachen völlig verloren.
  • Sich orientieren: Man ist nicht mehr in der Lage, sich zeitlich, örtlich oder zur eigenen Person zu orientieren.
  • Hände gebrauchen: Man kann weder mit der linken, noch mit der rechten Hand einen Stift benutzen oder die Tastatur bedienen.


Katalog B:

  • Hören: Die Fähigkeit zu Hören auf beiden Ohren ging vollständig verloren.
  • Gehen: Eine Entfernung von 200 Metern kann nicht einmal mit Hilfsmitteln wie Gehwagen oder Gehilfe über einen ebenen Boden gehend zurückgelegt werden.
  • Knien oder Bücken: Man ist nicht in der Lage sich niederzuknien oder zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.
  • Setzen und Aufstehen: Man kann sich nicht ohne fremde Hilfe auf einen Stuhl setzen und alleine wieder aufstehen.
  • Greifen: Man kann weder mit der rechten noch mit der linken Hand z. B. eine Flasche mit Schraubverschluss öffnen.
  • Arme bewegen: Man kann sich nicht selbstständig eine Jacke anziehen. Ob die versicherte Person die Jacke alleine öffnen/ schließen kann, ist unrelevant.
  • Heben und Tragen: Man ist nicht in der Lage, mit dem rechten oder linken Arm einen 5 kg schweren Gegenstand von einem Tisch zu nehmen und ihn 5 Meter weit zu tragen.
  • Auto fahren: Man ist aus gesundheitlichen Gründen zum Führen von Personenkraftwagen nicht geeignet. Aus diesem Grunde wird der versicherten Person die Fahrerlaubnis entzogen oder erst gar nicht erteilt.

 

 

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